Heinz J. Eilermann Ihr Rechtsanwalt in Osnabrück
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Aktuelles Arbeitsrecht

BAG 18.9.2014, 6 AZR 636/13

Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit stellt keine Altersdiskriminierung dar

Die Staffelung der vom Arbeitgeber kraft Gesetzes einzuhaltenden Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB verletzt nicht das Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung führt zwar typischerweise zu einer mittelbaren Benachteiligung von jüngeren Arbeitnehmern, da diese regelmäßig noch keine allzu lange Betriebszugehörigkeit aufweisen. Die Benachteiligung ist aber durch das legitime Ziel gerechtfertigt, älteren Arbeitnehmern einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren.

BAG 21.8.2014, 8 AZR 655/13

Wegnahme von Zahngold: Krematorien haben Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter

Arbeitnehmer eines Krematoriums müssen Edelmetallrückstände (insbesondere Zahngold), die sie der Asche einer verbrannten Leiche entnommen haben, an ihren Arbeitgeber herausgeben bzw. bei Unmöglichkeit Schadensersatz leisten. Hierzu sind sie in entsprechender Anwendung des Auftragsrechts nach § 667 BGB verpflichtet.


BGH vom 10.04.2014,VII ZR 241/13 Keine Verpflichtung zur Bezahlung von Schwarzarbeit
1.Ist ein Werkvertrag wegen Verstosses gegen § 1 II Nr.2 SchwarzArbG
vom 23.07.04 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleis-
tungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen
den Besteller nicht zu. (Aus den Gründen: ...Der Klägerin steht ge-
gen den Beklagten auch kein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf
Wertersatz zu. Ein Anspruch der Kl. ist gem. § 817 S.2 BGB ausge-
schlossen. Eine einschränkende Auslegung des § 817 S.2 BGB ist nach
Treu und Glauben nicht deshalb geboten, weil der selbst gegen das
Gesetz verstossende oder an dem Gesetzesverstoss mitwirkende Be-
steller die erlangte Leistung u.U. ohne jede Gegenleistung würde
behalten können. In einem solchen Fall erfolgt zwischen den Partei-
en kein Wertausgleich. Wer bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämp-
fungsgesetz verstösst, soll nach der Intention des Gesetzgebers
schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft
nicht abzuschliessen...).

BAG, Urteil vom 16.12.2014, Aktenzeichen: 9 AZR 295/13

Soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist, besteht kein Urlaubsanspruch. Bei einem Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitnehmer daher mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht vollständig oder teilweise erfüllt hat.

LAG Niedersachsen 27.3.2015, 10 Sa 1005/14

Zur Frage der Entgeltfortzahlung während ambulanter Kuren

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Krankheitsfall, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie sich in einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge befinden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt hat und dass diese medizinisch notwendig ist. [LAG Niedersachsen PM vom 31.3.2015]

 

BAG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Bei Diskriminierung haftet der Arbeitgeber

Ansprüche auf Entschädigung bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen gegen den Arbeitgeber gerichtet werden. Wird bei der Stellenausschreibung ein Personalvermittler eingeschaltet, haftet dieser nicht. [BAG, Urteil vom 23.01.2014, Aktenzeichen: 8 AZR 118/13]

 

LAG Hamm 5.11.2013, 7 Sa 1007/13

Betriebsratsmitgliedschaft schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein wirksam sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag endet grds. auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat des Unternehmens gewählt worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer darlegen und ggf. beweisen kann, dass der befristete Arbeitsvertrag lediglich wegen seiner Wahl in den Betriebsrat nicht verlängert worden ist. In einem solchen Fall kann sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen.

Bayerisches LSG: Arbeitslosengeld - Trotz Aufhebungsvertrag und hoher Abfindung keine Sperrzeit Nach einem Abfindungsvertrag tritt hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld keine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitgeber ohnehin hätte kündigen können. Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) stellt in seinem Urteil klar, dass die Zahlung einer Abfindung allein keine Sperrzeit auslöst. [Bayerisches LSG, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen: L 9 AL 42/10

LAG Mecklenburg-Vorpommern: Kein Anfechtungsgrund - Auch minimaler Rechenfehler entfristet das Arbeitsverhältnis Verrechnet sich der Arbeitgeber beim Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages hinsichtlich der Befristungsdauer, so kann er den Vertrag nicht wirksam anfechten. Sobald der Vertrag den Zwei-Jahres-Zeit-Raum nach § 14 Abs. 2 TzBfG auch nur um einen Tag überschreitet, gilt dieser als unbefristet geschlossen. [LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.04.2013, Aktenzeichen: 2 Sa 237/12]

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